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Die Systemparteien verfügen über unglaubliche Summen, welche sie in Wahlkämpfen und dem sogenannten "Kampf gegen Rechts" verpulvern. Dabei muß sich jeder klar machen, daß diese Gelder unser aller Steuergelder sind, die zum Teil aus höchst fragwürdigen Quellen stammen.

Weil wir über solche Quellen nicht verfügen, sind wir auf ihre Spende angewiesen. Um Wahlkämpfe zu finanzieren und im täglichen politischen Kampf bestehen zu können, fallen hohe Kosten an, die zu einem großen Teil von unseren Funktionären getragen werden.

Unsere Arbeit hängt daher erheblich von ihrem Mitwirken ab. Wenn sie sich nicht durch Verteilaktionen oder andere Arbeiten einbringen können, dann steht ihnen der Weg über eine Spende offen.


Spenden Sie jetzt und helfen Sie, Deutschland besser zu machen. Nur wenn die NPD stark ist, kann sie agieren.


Bündnis Rechte Wählergemeinschaft im Landkreis Stade

DE23 2415 1116 0000 3853 93
 

Übrigens: Spenden sind steuerlich absetzbar – auch bei der NPD.
Steuerlich gesehen sind Parteispenden Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden ist im Einkommenssteuergesetz (EStG) im § 34 g und im § 10 b Abs. 2 geregelt. Bis zu einer Spendenhöhe je Kalenderjahr von 1.650 € für Ledige und 3.000 € für Verheiratete werden Parteispenden unabhängig vom individuellen Steuersatz mit einem Satz von 50 % steuerlich begünstigt. Darüber hinausgehende Beträge sind bis zu einer Höhe von noch einmal 1.650 € für Ledige und 3.300 € für Verheiratete steuerlich absetzbar. Der steuerliche Vorteil hängt dabei vom individuellen Steuersatz ab.